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   BGH, 25.01.2005 - X ZR 46/03   

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https://dejure.org/2005,10937
BGH, 25.01.2005 - X ZR 46/03 (https://dejure.org/2005,10937)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2005 - X ZR 46/03 (https://dejure.org/2005,10937)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - X ZR 46/03 (https://dejure.org/2005,10937)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zusage einer verwertbaren Schrottmenge bei Abbruch von Kokereianlagen; Verpflichtung zur Überlassung von anfallendem Schrott; Grundsätze der Verteilung der Darlegungslast und Beweislast; Beweislastverteilung zum "aufklärungsrichtigen" Verhalten

  • Judicialis

    BGB §§ 249 ff.; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; StGB § 263

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 276 § 280
    Anforderungen an den Nachweis beratungsrichtigen Verhaltens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.02.2004 - X ZR 108/02

    Sekundäre Darlegungslast des Schuldners für die Ersparnis von Aufwendungen

    Auszug aus BGH, 25.01.2005 - X ZR 46/03
    Den Anspruchsteller trifft die Beweislast für die rechtsbegründenden Tatsachen, der Gegner muß den Beweis für rechtshemmende, rechtshindernde oder rechtsvernichtende Tatsachen erbringen (BGHZ 113, 222, 224 f.; Sen. Urt. v. 17.7.2001 - X ZR 71/99, NJW 2001, 3535, zu § 326 BGB a.F.; zur Aufwendungsersparnis Sen. Urt. v. 17.2.2004 - X ZR 108/02, BGH-Report 2004, 786).

    Der Beklagten wird hierdurch auch keine von ihr nicht zu erbringende Darlegung auferlegt; etwaigen Schwierigkeiten könnte zudem über Beweiserleichterungen begegnet werden (vgl. Sen. Urt. v. 17.2.2004, aaO m.w.N.).

  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 126/96

    Ersatz des positiven Interesses bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus BGH, 25.01.2005 - X ZR 46/03
    Diese Grundsätze hat der Bundesgerichtshof auch auf Werkverträge angewendet (BGHZ 114, 87, 94; vgl. auch, wenngleich nur für Ausnahmefälle, BGH, Urt. v. 24.6.1998 - XII ZR 126/96, NJW 1998, 2900 = BGHR BGB vor § 1/Verschulden bei Vertragsschluß - Negatives Interesse 1).
  • BGH, 14.03.1991 - VII ZR 342/89

    Vertragliche Aufklärungspflichten des Auftragnehmers über eine

    Auszug aus BGH, 25.01.2005 - X ZR 46/03
    Diese Grundsätze hat der Bundesgerichtshof auch auf Werkverträge angewendet (BGHZ 114, 87, 94; vgl. auch, wenngleich nur für Ausnahmefälle, BGH, Urt. v. 24.6.1998 - XII ZR 126/96, NJW 1998, 2900 = BGHR BGB vor § 1/Verschulden bei Vertragsschluß - Negatives Interesse 1).
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 136/76

    Pflichten der Bank bei finanzierter Unternehmensbeteiligung

    Auszug aus BGH, 25.01.2005 - X ZR 46/03
    Dies trifft aber dann nicht ohne weiteres zu, wenn der Anspruchsteller aus dem gleichwohl abgeschlossenen und durchgeführten Geschäft Verluste erleidet, und widerspricht zudem der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommenen Beweislastverteilung zum "aufklärungsrichtigen" Verhalten, nach der sich derjenige, der falsch aufklärt, zu exkulpieren hat (etwa BGHZ 61, 118, 121 f.; 64, 46, 51 f.; 72, 92, 106; 89, 95, 103; 124, 151, 159).
  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73

    Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate

    Auszug aus BGH, 25.01.2005 - X ZR 46/03
    Dies trifft aber dann nicht ohne weiteres zu, wenn der Anspruchsteller aus dem gleichwohl abgeschlossenen und durchgeführten Geschäft Verluste erleidet, und widerspricht zudem der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommenen Beweislastverteilung zum "aufklärungsrichtigen" Verhalten, nach der sich derjenige, der falsch aufklärt, zu exkulpieren hat (etwa BGHZ 61, 118, 121 f.; 64, 46, 51 f.; 72, 92, 106; 89, 95, 103; 124, 151, 159).
  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75

    Schadenersatzanspruch aus c. i.c. bei Kauf von Gesellschaftsanteilen

    Auszug aus BGH, 25.01.2005 - X ZR 46/03
    So hat der Bundesgerichtshof (in BGHZ 69, 53, 56) ausgeführt, der Geschädigte könne verlangen, so gestellt zu werden, wie er ohne das schuldhafte Verhalten stehen würde.
  • BGH, 09.10.2001 - X ZR 87/99

    Verwertung von bei der Demontage von Betriebsanlagen anfallendem Schrott

    Auszug aus BGH, 25.01.2005 - X ZR 46/03
    Auf die Revision der Klägerin hat der Senat durch Urteil vom 9. Oktober 2001 (Az. X ZR 87/99; auszugsweise veröffentlicht in BGH-Report 2002, 96) das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zu anderweiter Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus BGH, 25.01.2005 - X ZR 46/03
    Dies trifft aber dann nicht ohne weiteres zu, wenn der Anspruchsteller aus dem gleichwohl abgeschlossenen und durchgeführten Geschäft Verluste erleidet, und widerspricht zudem der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommenen Beweislastverteilung zum "aufklärungsrichtigen" Verhalten, nach der sich derjenige, der falsch aufklärt, zu exkulpieren hat (etwa BGHZ 61, 118, 121 f.; 64, 46, 51 f.; 72, 92, 106; 89, 95, 103; 124, 151, 159).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus BGH, 25.01.2005 - X ZR 46/03
    Dies trifft aber dann nicht ohne weiteres zu, wenn der Anspruchsteller aus dem gleichwohl abgeschlossenen und durchgeführten Geschäft Verluste erleidet, und widerspricht zudem der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommenen Beweislastverteilung zum "aufklärungsrichtigen" Verhalten, nach der sich derjenige, der falsch aufklärt, zu exkulpieren hat (etwa BGHZ 61, 118, 121 f.; 64, 46, 51 f.; 72, 92, 106; 89, 95, 103; 124, 151, 159).
  • BGH, 17.07.2001 - X ZR 71/99

    Beweislast für Ersparnisse des Gläubigers; Umsatzsteuerpflicht des

    Auszug aus BGH, 25.01.2005 - X ZR 46/03
    Den Anspruchsteller trifft die Beweislast für die rechtsbegründenden Tatsachen, der Gegner muß den Beweis für rechtshemmende, rechtshindernde oder rechtsvernichtende Tatsachen erbringen (BGHZ 113, 222, 224 f.; Sen. Urt. v. 17.7.2001 - X ZR 71/99, NJW 2001, 3535, zu § 326 BGB a.F.; zur Aufwendungsersparnis Sen. Urt. v. 17.2.2004 - X ZR 108/02, BGH-Report 2004, 786).
  • BGH, 22.11.1983 - VI ZR 85/82

    Unvollständige Beratung über Gefahr des Mongolismus

  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 190/89

    Darlegungs- und Beweislast im Zeitpunkt des Zustandekommens eines Vertrages

  • OLG Brandenburg, 06.09.2006 - 7 U 235/97

    Abbrucharbeiten: Erwartete Schrottmenge als Geschäftsgrundlage

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2005 (Bl. 62 - 65 R des Revisionshefts zum Az.: X ZR 46/03) Bezug genommen.
  • OLG Nürnberg, 24.11.2006 - 2 U 1723/06

    Falsche Mengenangaben: Welcher Schaden?

    Da es sich dabei nicht um die Fiktion eines, das Erfüllungsinteresse erst definierenden, neuen Vertrags handelt, sondern um die Beschreibung des durch die Pflichtverletzung berührten Vertrauensinteresses, ist hier ein Nachweis, dass sich der Vertragspartner auf eine entsprechende Änderung des Preisgefüges eingelassen hätte, nicht erforderlich (vgl. etwa BGH NJW 2001, 2875, 2877; BGH, Az. X ZR 46/03, Urteil vom 25.1.2005).
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